Jahresabschlüsse von der Steuerkanzlei Menzen & Partner

Für Freiberufler, Gewerbetreibende, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, insbesondere Winzer, erstellen wir nach Ende eines jeden Geschäftsjahres den Jahresabschluss oder ermitteln den Unternehmensgewinn.

Die Jahresabschlüsse erstellen wir je nach rechtlicher Vorgabe und Möglichkeit in Form einer Handels- und/oder Steuerbilanz, inklusive Anlagenverzeichnis und ggf. Anhang oder als Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4(3) EStG. Selbstverständlich erstellen wir auch die notwendige E-Bilanz und erledigen die Übermittlung an die Finanzverwaltung sowie die ggf. notwendige Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger.

Eine intensive Begleitung bei Betriebsprüfungen ist für uns selbstverständlich.

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